Wie viel müssen Preise angehoben werden wegen der Mehrwertsteuererhöhung 2016 in Österreich von 10% auf 13%

 

In einigen Nachrichtenbeiträgen wird naiverweise davon gesprochen, dass die Preise um lediglich um 3% anzuheben seien um die geplante Mehrwertsteuererhöhung in Österreich ab Mai 2016 auszugleichen. Tatsächlich wird wie auch bei der Tankstelle an mehrerer Ebenen an der Marge für den Betrieb geknabbert. Wir haben ein Berechnung für den Hotelier zusammengestellt mit der eine notwendige Preiserhöhung durch die Mehrwertsteuererhöhung 2016 in Österreich und die Erhöhung des GmbH Betrages berechnet werden kann.

Um die volle Implikation der der Mehrwertsteuererhöhung auf Hotel Nächtigungen von 10 auf 13% gibt es hier eine Kalkulation für ein Hotel in Wien. Wie viel sind die Preise anzupassen um auf den selben Netto Wert zu kommen - von dem dann ja erst die Betriebskosten und Gehälter der Mitarbeiter bezahlt werden können.

Es ist ja nicht so, dass derzeit nur 10% Mehrwertsteuer zur Anwendung kommt, sondern dass es auch noch Ortstaxen gibt und die Buchungsportale setzen die Provisionen ungeniert auf den Bruttopreis an. Somit hilft der Staat direkt mit um die Umsätze und Gewinne für ausländische Großkonzerne die keine Gewinnsteuern in Österreich bezahlen zu stärken.

Dann ist da noch die Anhebung der 25% GMBH Steuer auf 27,5%. Diese müssen auch mitberechnet werden.

Excel Berechnung der Mehrwertsteuer Erhöhung 2016 für ein Hotel in Österreich.

Bei einem Zimmerpreis von 100 EUR gebucht über ein Buchungsportal bleibt dem Hotelier derzeit € 73,36 nach Abzug der Provisionen der Buchungsportalen und der Wiener Ortstaxe. Wenn die Mehrwertsteuern dann 13% beträgt dann bleibt dem Hotelier nur mehr EUR 71,02. Das sind 3.2% weniger Marge. Es ist kaum vorstellbar dass soviel Margen-Reserve in der Hotellerie drinnen ist. Dann schlägt nochmals die Erhöhung der GmbH Steuer von 25% auf 27,5% zu.

Die Lösung: Preise erhöhen

Die Hotel Preise müssten also angehoben werden um die Belastung auszugleichen.

Um wie viel müsste die Nächtigungspreise angehoben werden damit der Hotelier wieder auf den selben Nettopreis kommt?

Die notwendige Preissteigerung wäre sagenhafte 4.02%.

Und das beste dabei: die Steuereinnahmen würden nicht nur um 20,2% steigen sondern gar um 25%. Klingt gut - nur wird es das so sehr wahrscheinlich nicht spielen.

Realistisch: Preissteigerungen bei den Nächtigungen sind kaum durchsetzbar

Natürlich sind derartige Preissteigerungen in einem wettbewerbsintensiven Markt wie z.B. Wien nur eher schwer durchsetzbar. Zumal das derzeitige Konsumklima auch nicht unbedingt das beste ist.

Auch treffen diese Art von Steigerungen die Mitte der Gesellschaft. Man bedenke was das für den Schi-Urlaub bedeutet: Wo für die Hotels jetzt vielleicht 1500 - 2000 EUR ausgegeben wird da sprechen wir dann von EUR 75 bis 100 EUR zusätzliche Belastung für eine Familie die einen Urlaub macht. Da schmilzt schon das Plus des Nettobetrages bei vielen Lohnsteuerzahlern dahin.

Das ist vielleicht vielmals genau jene Preiserhöhung die, die Gäste dazu bringt das Schifahren aufzugeben und eine Fernreise zu planen. Somit maximaler Schaden für die heimische Hotels und Beherbergungsbetriebe. Ganz zu schweigen von den ausbleibenden Touristen die Ihre Städte oder Skireisen auch in andere Länder machen können.

Der Ausweg: Revenue Management, Level Preise statt starrer Saisonpreise

Es gibt jedoch einen Weg der aus der verzwickten Lage helfen kann. Umsätze steigern durch eine optimierte Preisstrategie die durch die Level Revenue Management Logik dynamische Preise in die Buchungsportale je nach Nachfrage und Auslastung schickt.

Die starre Saisonpreislogik wird mit Level Preisen ersetzt um den RevPar zu erhöhen. Diese sind darauf ausgelegt zu Terminen, an denen höhere Preise durchsetzbar sind, diese auch einfach und konsequent über den angeschlossenen Channel Manager an die Buchungsportale zu schicken. Am Buchungstool auf der eigenen Website werden die dynamischen Levelpreise auch angeboten.

Das ganze gepaart mit der Endbündelung der Zimmerpreise um die Komponenten Frühstück und Ortstaxe, falls diese noch in der Übernachtung inkludiert sind, ergibt eine Strategie um dagegen zu halten. Frühstück, Ortstaxe und ggfls. Endreinigung werden aus den Brutto Preisen entfernt und als eigene Produkte angelegt - das spart auch Provisionen an die Buchungsportale und die Preise wirken günstiger).

Beim manuellen Anlegen von Buchungen oder beim Import aus dem Channel Manager werden die Einzelleistungen (Ortstaxe, Endreinigung, Frühstück) als einzelne Leistungszeilen in die Reservierung eingetragen.

Die Excel Datei, zum Nachrechnen

Die Excel Datei zum nachvollziehen der Berechnung gibt es zum Download.

Praktischer Tipp für jene die Ihre eigene Marge bzw. Ortstaxe einsetzen wollen: Die Berechnung der Anpassung in Zelle D4 wird mittels Zielwertfunktion auf Zelle D27 angewandt.

Author: , igumbi.com. Ich bin auf twitter zu finden: @smtm, und als roland.oth auf Facebook.
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Kommentare

Winfried http://wengenroth-und-partner.de/webdesign/hannover
vor mehr als 9 Jahren

Hey, danke für die gute Erklärung. Hat mir wirklich weitergeholfen. Lg Winni

Christoph
vor fast 9 Jahren

Leider ist die Berechnung der USt falsch. Um vom Bruttobetrag auf den Steuerbetrag zu kommen, muss man durch 11 dividieren. Hier in Zeile 11 im Excel wird mit 10% multipliziert. Das ist falsch.

Roland Oth https://www.igumbi.com
vor fast 8 Jahren

Danke für den Hinweis. Ich habe die Kalkulation angepasst und eine neue Version der Excel Datei angehängt.

Charlesererb
vor mehr als 7 Jahren
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