Die Mehrwertsteuer für Logis wurde für österreichische Hotels und Vermieter im Mai 2016 erhöht. Die Mehrwertsteuer für das Frühstück bleibt bei 10%.
Dies ist eine Anleitung dazu, wie die Änderung in der igumbi Hotelsoftware umgesetzt wird. Wenn Sie Ihre Preise schon vor längerer Zeit mit dem 13% Mehrwertsteuersatz angelegt haben, dann gibt es für Sie wahrscheinlich nichts zu tun. Wenn Sie jedoch gar keine Produkte mit 13% angelegt haben, sind hier die notwendigen Schritte beschrieben.
UPDATE März 2018: Wieder zurück zu 10% Mehrwertsteuer für Buchungen ab November 2018
Der Mehrwertsteuersatz für Logisleistungen (Beherbergung und Campingplätze) soll für Buchungen ab dem 1.11.2018 von 13% auf 10% gesenkt werden.
Mehr Details auf der Seite des österreichischen Parlaments.
Wir sind dabei die Umsetzung der Änderungen des Steuersatzes vorzubereiten, damit der Aufwand für die Umstellung so gering wie möglich für Sie ist. Die komplexe Pauschalenlogik kann damit entfallen (Herausrechnen des Frühstücks und Halb-/ Vollpensionsanteil und Verrechnen der Leistung mit 10%)
Umstellung auf 13% Mehrwertsteuer
Erhöhung der Mehrwertsteuer von 10% auf 13%
Am 1. Mai 2016 ist der Mehrwertsteuersatz für Logis-Leistungen von 10% auf 13% erhöht worden. Das betrifft umsatzsteuerpflichtige Beherbergungsbetriebe (Hotels, Vermieter von Apartments und Ferienwohnungen) in Österreich.
Hinweise und Warnungen bei der Reservierungsliste und Reservierung bearbeiten
In der Reservierungsliste steht nun in der Rechnungsspalte "13%" wenn in der Reservierung Produktzeilen mit 13% Mehrwertsteuer enthalten sind. Damit erkennen Sie im Überblick ob die Rechnungszeilen schon umgestellt wurden.
In der Reservierung gibt es,wenn der Mehrwertsteuersatz 13% ist, einen Hinweis im Bereich der Produktzeilen.
Wird bei einem Logis Produkt 10% gefunden, dann gibt es in der Produktzeile eine Warnung in orange. Prüfen Sie ob das Produkt mit dem passenden Steuersatz in die Reservierung eingetragen wurde.
Die Umstellung im System
Stammdaten: 13% Steuersatz einfügen
Fügen Sie in den Hotel-Stammdaten den Mehrwertsteuersatz "13" ein. Lassen Sie den Steuersatz 10% weiterhin dabei. Etliche Leistungen wie unter anderem Frühstück werden weiterhin mit 10% versteuert.
Umstellungsskript: Stammdaten, Produkte, Reservierungen migrieren
Auf Wunsch können wir ein Skript ausführen, um die Umstellung durchzuführen. Das Skript macht folgende Schritte:
- Der 13% Mehrwertsteuersatz wird bei den Hotel-Stammdaten eingefügt.
- Bei allen Produkten, die nach dem 1.5.2016 gültig sind und allen Saisonprodukten, wird der Steuersatz von 10% auf 13% abgeändert.
- Alle Produktzeilen, die an den Reservierungen hängen und bei denen die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde, werden auf 13% geändert. Die Mehrwertsteuer und der Nettobetrag wird neu berechnet. Der Bruttobetrag bleibt gleich.
Achtung: Für allfällige Gutschriften und Neuverrechnungen zu Rechnungen, die vor dem 1.5.2016 ausgestellt wurden, steht somit kein Produkt mit dem Steuersatz 13% mehr zur Verfügung.
Falls für Reservierungen mit Abreise nach dem 1.5.2016 schon Rechnungen mit 10% Steuersatz auf die Logis Leistung ausgestellt wurden, überprüfen Sie diese bitte manuell.
Stornieren und stellen Sie gegebenenfalls die Rechnung neu aus.
Pauschalen: Frühstück, Halbpension, Vollpension mit 10% Mehrwertsteuer, Logis mit 13%
Generell empfehlen wir die Produkte ohne Frühstück anzubieten, um Provisionen bei Buchungsportalen zu minimieren.
Wenn das Frühstück jedoch im Zimmerpreis inkludiert ist, kann 20% des Zimmerpreises mit 10% Mehrwertsteuersatz für das Frühstück versteuert werden. Die Logis-Leistung wird mit 13% versteuert. Um das umzusetzen, gibt es eine neue "Pauschalen-Logik".
Die Pauschalen-Logik wird auf der Produktebene verknüpft. Die Pauschalen-Logik löst aus, dass beim Anlegen einer Produktzeile zwei weitere Produktzeilen generiert werden: Die Logis-Leistung, die mit 13 % versteuert wird, und die Frühstücksleistung, die mit 10% versteuert wird.
Aus einer Produktzeile werden somit drei. An der originalen Produktzeile werden allfällige inkludierte Ortstaxen aufgehängt.
In der Rechnung wird aber nur eine Produkzeile dargestellt. In der Steuersatz-Tabelle darunter wird nach einzelnen Steuersätzen aufgegliedert.
Wenn der Zimmerpreis pro Nacht und Person höher als € 140 beträgt, das heißt der Produktpreis pro Nacht über 280€ liegt, müsste ein geringerer Anteil als 20% für den Frühstücksanteil herausgerechnet werden. (Das ist derzeit noch nicht implementiert, kann aber recht schnell gemacht werden.)
Bei Halbpensions-Produkten wird 40% mit 10% versteuert und für Vollpensions-Produkte wird 50% mit 10% versteuert. Die Logis-Leistung wird mit 13% versteuert.
Excel Rechnungsexport
Beim Excel Rechnungsexport für die Buchhaltung wird nun der Großteil des Logis-Umsatzes in der 13% Spalte aufscheinen.
Weitere Tipps
Stornogebühr: 0% Mehrwertsteuer
Wenn Stornogebühren verrechnet werden, gilt der Mehrwertsteuersatz von 0%. Dafür legen Sie ein eigenes Produkt für Stornogebühren an. Dies verhält sich ähnlich wie bei Mahngebühren oder Bankspesen.
Im Zweifelsfall klären Sie dies mit Ihrem Steuerberater.
Endreinigung: 13% Mehrwertsteuer
Falls eine Endreinigung verrechnet wird, wie bei gewerblicher Ferienwohnungsvermietung, so sollte der Mehrwersteuersatz von 13% angewandt werden.
Im Zweifelsfall klären Sie dies mit Ihrem Steuerberater.